Selbstaktiv in der SPD BW

 

Veröffentlicht in Pressemitteilungen
am 25.11.2021

Der Mut der Schwestern Maria, Minerva und Patria Mirabell, die durch die Geheimpolizei der Trujillo Diktatur der Dominikanischen Republik jahrelang der Diktatur Widerstand geleistet und Folter und Gewalt aushielten, gilt als Symbol für Frauen weltweit, die nötige Kraft für das Eintreten gegen jegliches Unrecht zu entwickeln. In Gedenken an die Schwestern wurde der 25.11. zum internationalen Tag von Frauen jeglicher Form von Gewalt erklärt.

Gewalt gegen Frauen ist weltweit die häufigste Menschenrechtsverletzung.
Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens physische oder sexualisierte Gewalt-zumeist innerhalb aber auch außerhalb einer Partnerschaft.

Katrin Gensecke, stellvertretende Bundesvorsitzende und MdL in Sachsen-Anhalt führt aus: „Oft rücken die unsichtbaren Formen von Gewalt, wie psychische Gewalt, Stalking, ökonomische Abhängigkeit in den Hintergrund, aber gerade sie hinterlassen schwerwiegende Spuren und richten unermesslichen psychischen Schaden bei Frauen an. 

„Denn jede Gewalttat ist eine Gewalttat zuviel!“

Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind in überdurchschnittlicher Häufigkeit von Gewalt und Missbrauch betroffen. Sie erleben zwei- bis dreimal mehr Gewalt als im Bevölkerungsdurchschnitt. Zudem erfahren sie häufiger geschlechtsspezifische Gewalt und zugleich Gewalt und Diskriminierungen wegen ihrer Behinderung. Frauen in Einrichtungen der Behindertenhilfe sind zudem häufig von struktureller Gewalt und Diskriminierung im Alltag der Einrichtung betroffen. Sie greifen auf Hilfeangebote eher selten zurück.

Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung sieht seit 2017 eine Frauenbeauftragte in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) vor, allerdings kann das nur ein Baustein zu mehr Gewaltprävention in Einrichtungen sein.

Das im Juni 2021verabschiedete Teilhabestärkungsgesetz formuliert im § 37a SGB IX: „Die Leistungserbringer treffen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Frauen und Kinder. Zu den geeigneten Maßnahmen nach Satz 1 gehören insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts“.

Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv begrüßt die Verpflichtung in § 37a SGB IX der Leistungserbringer, geeignete Maßnahmen zum Gewaltschutz von Menschen mit Behinderung zu treffen und die Herstellung von Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen und die Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten nach Übergriffen zu organisieren. 

Anne Kleinschnieder, stellvertretende Bundesvorsitzende erklärt: „Wichtig erscheint, dass diese Konzepte nicht zu zahnlosen Tigern werden. Die in den Einrichtungen lebenden und arbeitenden Menschen mit Behinderungen müssen explizit in den gesamten Gestaltungsprozess der Konzepte eingebunden werden, um ihre Vorstellungen und Ideen klar positionieren zu können. Das 2003 im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen verabschiedete Motto „Nichts über uns ohne uns“ muss konkret gelebt werden und als Handlungsauftrag den Schutzauftrag von Rehabilitationsträgern vollumfänglich umzusetzen!

Außerdem müssen wir dafür Sorge tragen, dass insbesondere die barrierefreien Zugänge zum Hilfesystem für die Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehr Berücksichtigung in der finanziellen Ausstattung nachhaltig finden“! Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich die Situation der Schutzsuchenden in Frauenhäusern noch verschärft.

VeranstaltungenLandeskonferenz 2021

Veröffentlicht in Veranstaltungen
am 17.11.2021

Die Landeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv fand am Samstag, 13. November 2021, in Stuttgart statt. Im vergangenen Jahr musste der anberaumte Termin corona-bedingt kurzfristig abgesagt werden.

Auf dem Programm stand u.a. die Neuwahl des Landesvorstands. Zum Landesvorsitzenden wurde Artur Budnik (KV Karlsruhe-Stadt) gewählt, Stellvertreter:innen sind Dietmar Hebeler (KV Rhein-Neckar) und Sabine Rochlitz (KV Esslingen). Weiterhin gehört Simon Gebhardt (KV Göppingen), Anne Oehne-Marquard (KV Rhein-Neckar) und Pierre Orthen (KV Rems-Murr) dem Vorstand als Beisitzer an.

Veröffentlicht in Aktuelles
am 05.05.2019



 
Zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen heute am 5. Mai fordert Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, die steuerliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
 
„Der Pauschalbetrag für Menschen mit Behinderungen im Einkommensteuerrecht ist seit 44 Jahren - seit 1975 - nicht erhöht worden,“ so Dusel. „Das widerspricht der wirtschaftlichen Realität, ist niemandem zu vermitteln und schlichtweg ungerecht. Ich appelliere an die Bundesregierung, sich dieses Themas anzunehmen und den Pauschbetrag deutlich zu erhöhen.“
 
Im Einkommensteuergesetz (EStG) sind in § 33b die „Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen“ geregelt. Hintergrund ist, dass Menschen mit Behinderungen im Alltag häufig höhere Kosten als Menschen ohne Behinderungen haben, zum Beispiel höhere Mobilitätskosten. Der Pauschbetrag ist gestaffelt nach Grad der Behinderung (GdB). Weitergehende Ausgaben können zwar als „außergewöhnliche Belastungen“ abgesetzt werden. Dies ist jedoch mit erhöhtem Aufwand sowohl für Steuerzahler als auch für die Finanzämter verbunden.
 
Darüber hinaus fordert der Beauftragte einestärkere Verpflichtung privater Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.
 
„Spätestens mit dem European Accessibility Act (EAA), der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie, ist klar, dass sich Barrierefreiheit nicht nur auf den öffentlichen Sektor beziehen darf. Menschen mit Behinderungen wollen genauso ins Kino gehen können oder in die Arztpraxis kommen wie alle anderen auch. Sie haben ein selbstverständliches Recht darauf. Barrieren müssen auch im privaten Sektor abgebaut werden,“ so Jürgen Dusel.
 
Am 9. April 2019 hat der Ministerrat der Europäischen Union als letzte EU-Institution die Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit abschließend bestätigt. Der Rechtsakt muss nun in nationales Recht überführt werden.
 

 

Veröffentlicht in Bundespolitik
am 16.04.2019

Der Landesvorstand der AG Selbst Aktiv Baden-Württemberg begrüßt den gestrigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Wahlrechtsausschlüsse nach § 6a Europawahlgesetz aufzuheben. 

Jetzt können endlich auch die Menschen mit Behinderungen, die in Vollbetreuung leben, an den kommenden Europawahlen am 26. Mai 2019 teilnehmen. Bisher waren von dieser verfassungswidrigen Diskriminierung in Baden-Württemberg ca. 5.900 Menschen betroffen, bundesweit ca. 85.000 Menschen.

Anita Fitz
Landesvorsitzende Selbst Aktiv

 

VeranstaltungenBundeskonferenz 2019

Veröffentlicht in Veranstaltungen
am 01.04.2019

Unter dem Motto "Auch wir sind Europa: solidarisch, aktiv, inklusiv" wird die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv am 26./27. April 2019 in Berlin teilnehmen. Baden-Württemberg wird mit 6 Delegierten daran teilnehmen.

Neben der Beratung zahlreicher Anträge werden die Wahlen des Selbst Aktiv-Bundesvorstandes im Mittelpunkt der Konferenz stehen.

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