Selbstaktiv in der SPD BW

 

Selbst Aktiv zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.

Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Der Mut der Schwestern Maria, Minerva und Patria Mirabell, die durch die Geheimpolizei der Trujillo Diktatur der Dominikanischen Republik jahrelang der Diktatur Widerstand geleistet und Folter und Gewalt aushielten, gilt als Symbol für Frauen weltweit, die nötige Kraft für das Eintreten gegen jegliches Unrecht zu entwickeln. In Gedenken an die Schwestern wurde der 25.11. zum internationalen Tag von Frauen jeglicher Form von Gewalt erklärt.

Gewalt gegen Frauen ist weltweit die häufigste Menschenrechtsverletzung.
Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens physische oder sexualisierte Gewalt-zumeist innerhalb aber auch außerhalb einer Partnerschaft.

Katrin Gensecke, stellvertretende Bundesvorsitzende und MdL in Sachsen-Anhalt führt aus: „Oft rücken die unsichtbaren Formen von Gewalt, wie psychische Gewalt, Stalking, ökonomische Abhängigkeit in den Hintergrund, aber gerade sie hinterlassen schwerwiegende Spuren und richten unermesslichen psychischen Schaden bei Frauen an. 

„Denn jede Gewalttat ist eine Gewalttat zuviel!“

Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind in überdurchschnittlicher Häufigkeit von Gewalt und Missbrauch betroffen. Sie erleben zwei- bis dreimal mehr Gewalt als im Bevölkerungsdurchschnitt. Zudem erfahren sie häufiger geschlechtsspezifische Gewalt und zugleich Gewalt und Diskriminierungen wegen ihrer Behinderung. Frauen in Einrichtungen der Behindertenhilfe sind zudem häufig von struktureller Gewalt und Diskriminierung im Alltag der Einrichtung betroffen. Sie greifen auf Hilfeangebote eher selten zurück.

Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung sieht seit 2017 eine Frauenbeauftragte in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) vor, allerdings kann das nur ein Baustein zu mehr Gewaltprävention in Einrichtungen sein.

Das im Juni 2021verabschiedete Teilhabestärkungsgesetz formuliert im § 37a SGB IX: „Die Leistungserbringer treffen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Frauen und Kinder. Zu den geeigneten Maßnahmen nach Satz 1 gehören insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts“.

Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv begrüßt die Verpflichtung in § 37a SGB IX der Leistungserbringer, geeignete Maßnahmen zum Gewaltschutz von Menschen mit Behinderung zu treffen und die Herstellung von Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen und die Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten nach Übergriffen zu organisieren. 

Anne Kleinschnieder, stellvertretende Bundesvorsitzende erklärt: „Wichtig erscheint, dass diese Konzepte nicht zu zahnlosen Tigern werden. Die in den Einrichtungen lebenden und arbeitenden Menschen mit Behinderungen müssen explizit in den gesamten Gestaltungsprozess der Konzepte eingebunden werden, um ihre Vorstellungen und Ideen klar positionieren zu können. Das 2003 im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen verabschiedete Motto „Nichts über uns ohne uns“ muss konkret gelebt werden und als Handlungsauftrag den Schutzauftrag von Rehabilitationsträgern vollumfänglich umzusetzen!

Außerdem müssen wir dafür Sorge tragen, dass insbesondere die barrierefreien Zugänge zum Hilfesystem für die Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehr Berücksichtigung in der finanziellen Ausstattung nachhaltig finden“! Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich die Situation der Schutzsuchenden in Frauenhäusern noch verschärft.

 

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