Der Landesvorstand der AG Selbst Aktiv Baden-Württemberg begrüßt den gestrigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Wahlrechtsausschlüsse nach § 6a Europawahlgesetz aufzuheben.
Jetzt können endlich auch die Menschen mit Behinderungen, die in Vollbetreuung leben, an den kommenden Europawahlen am 26. Mai 2019 teilnehmen. Bisher waren von dieser verfassungswidrigen Diskriminierung in Baden-Württemberg ca. 5.900 Menschen betroffen, bundesweit ca. 85.000 Menschen.
Anita Fitz
Landesvorsitzende Selbst Aktiv