Selbstaktiv in der SPD BW

 

Veröffentlicht in Allgemein
am 26.03.2019

Deutschland hat vor 10 Jahren die UN- Behindertenrechtskonvention ratifiziert, doch noch heute hapert es mit der konsequenten Umsetzung!

Wo bleibt das Menschenrecht auf Inklusion, auf selbstbestimmte, gleichberechtigte Teilhabe, Teil sein von Anfang an in einer inklusiven Gesellschaft?
Inklusion ist eine Haltung! Inklusion ist Demokratie!

So lange die Ausgaben für Inklusion von Anfang an in allen Lebensbereichen als KOSTENFAKTOR und nicht als gesamtgesellschaftliche INVESTITIONEN gesehen werden, bleibt sie weiterhin auf der Strecke!

So lange Achtsamkeit, Chancengleichheit, gemeinsame, gleichberechtigte Bildung nicht gewährleistet wird, immer noch langsamer Lernende in „Förderschulen“ separat beschult werden,
-die Mobilität als Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Integration , was echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet, behindert wird,
-der Zugang zum 1. Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Beeinträchtigungen weiter durch unwürdig niedrige Ausgleichsabgaben versperrt
wird,
-in Werkstätten Menschen mit Behinderung immer noch unter dem Mindestlohn arbeiten,
-barrierefreies, behindertengerechtes Planen, Bauen und Wohnen nicht zur Richtlinie in allen Architekt*innenausbildungen und Landesbauordnungen wird,....,......,
so lange muss die vollständige Umsetzung der UN- BRK in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereichen massiv vorangetrieben und von allen dafür gekämpft werden!!

Anita Fitz
Landesvorsitzende der AG Selbst Aktiv Baden- Württemberg

Veröffentlicht in Bundespolitik
am 15.03.2019

Anlässlich der Einigung der Koalition erklärt der Vorsitzende von Selbst Aktiv Karl Finke:

"Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 29. Januar 2019 die Aufrechterhaltung von Wahlrechtsausschlüssen für Menschen, die unter Vollbetreuung aller Angelegenheiten stehen, für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt auch für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Die Karlsruher Richter beendeten durch ihr Urteil das Ringen um das „Wahlrecht für Alle“, welches im Koalitionsvertrag von den Regierungsparteien vereinbart wurde.

Wir von Selbst Aktiv haben diese politische Forderung im Sinne der Mündigkeit behinderter Menschen bereits auf dem Bundesveranstaltung 2012 in Hannover thematisiert und entsprechende Anträge gestellt. Unsere Initiative aus 2012 mündete in die Bundesratsinitiative 49/13 der damaligen Sozialministerin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz. Dieses Vorhaben war in der vergangenen Legislaturperiode bereits Teil der Koalitionsvereinbarung, wurde jedoch nicht umgesetzt.

Daher begrüßt die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv die Einigung der Regierungskoalition die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nun umzusetzen.

Ein großer Wehrmustropfen wäre es allerdings, wenn das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen nicht schon für die anstehende Europawahl gelten würde.

Denn auch wir sind Europa: Solidarisch, aktiv und inklusiv."

Veröffentlicht in Landespolitik
am 14.03.2019

SPD-Fraktionsvize Sabine Wölfle: „Regierungsfraktionen präsentieren einen Gesetzentwurf, den man nur als faulen Kompromiss bezeichnen kann“

Die stellvertretende Vorsitzende und behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Sabine Wölfle kritisiert den vorgestellten Gesetzentwurf der grün-schwarzen Koalition zum Wahl- und Stimmrecht für Menschen mit Behinderungen scharf:

„Fast drei Wochen sind vergangen, seitdem das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gefällt hat, und nun präsentieren uns die Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf, den man nur als faulen Kompromiss bezeichnen kann. Die betroffenen Menschen mit Behinderungen brauchen keine Übergangslösung für die kommenden Wahlen im Mai 2019, sondern schnellstmöglich das unbefristete Wahlrecht, so wie es in mehreren Bundesländern bereits umgesetzt wird und wie es der bereits in der Anhörung stehende Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für Baden-Württemberg vorsieht. Die Ausrede zu warten, bis die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuregelung im Bundestagswahl-recht erfolgt sei, ist mehr als faul. Halbe Gleichstellung darf es hier nicht geben. Ich bin gespannt, wie der Landes-Behindertenbeirat und die Verbände in der notwendigen Anhö-rung die Befristung des erweiterten Wahlrechts beurteilen.“

Veröffentlicht in Politik
am 17.07.2018

Das Bundesteilhabegesetz schafft ab 2020 erstmals die rechtlichen Voraussetzungen zur gemeinschaftlichen Erbringung von Assistenzleistungen gegen den erklärten Willen des Menschen mit Behinderung (sog. Zwangspoolen). Selbst Aktiv Baden-Württemberg sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 19 UN-Behindertenrechtskonvention und befürchtet, dass dadurch heimartige Prinzipien und Strukturen auf den ambulanten Sektor übertragen werden.

Hiergegen richtete sich der Selbst-Aktiv-Antrag (siehe Antragsbuch, Seite 77), der beim kleinen SPD-Landesparteitag in Bruchsal am 28. April 2018 unverändert und einstimmig angenommen wurde. Der Beschluss „Streichung von Neuerungen im Bundesteilhabegesetz" (ohne Begründung) ist im Beschlussbuch zum kleinen Landesparteitag zu finden.

Veröffentlicht in Landespolitik
am 01.06.2018

Der Innenausschuss im baden-württembergischen Landtag hat einen Antrag der SPD-Landtagsfraktion zum Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen abgelehnt.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Sabine Wölfle, ist über das Verhalten der grün-schwarzen Koalition empört. Sie kritisiert, dass weder die Landes-Behinderten-Beauftragte noch die Verbände der Menschen mit Behinderungen in die Diskussion über die Wahlrechtsänderungen einbezogen wurden und dann der SPD-Antrag im Schnellverfahren mit der fadenscheinigen Begründung abgelehnt wurde, auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu warten.

Die SPD wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass bei der kommenden Kommunalwahl alle Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg das Wahlrecht besitzen sollen. Derzeit sind Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, vom Wahlrecht ausgeschlossen. In anderen Bundesländern sind entsprechende Gesetzesänderungen bereits erfolgt.  Und auch die Koalitionsfraktionen im Bund haben vereinbart, bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen aufzuheben. 

Eine fortschrittliche Behindertenpolitik habe bei Grün-Schwarz keinerlei Priorität, bilanzierte Wölfle. Sie befürchtet, dass für die nächsten Kommunalwahlen "der Zug dann abgefahren" sein wird.

 

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