Selbstaktiv in der SPD BW

 

Selbst-Aktiv-Antrag gegen das Zwangspoolen nimmt erste Hürde

Veröffentlicht in Politik

Das Bundesteilhabegesetz schafft ab 2020 erstmals die rechtlichen Voraussetzungen zur gemeinschaftlichen Erbringung von Assistenzleistungen gegen den erklärten Willen des Menschen mit Behinderung (sog. Zwangspoolen). Selbst Aktiv Baden-Württemberg sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 19 UN-Behindertenrechtskonvention und befürchtet, dass dadurch heimartige Prinzipien und Strukturen auf den ambulanten Sektor übertragen werden.

Hiergegen richtete sich der Selbst-Aktiv-Antrag (siehe Antragsbuch, Seite 77), der beim kleinen SPD-Landesparteitag in Bruchsal am 28. April 2018 unverändert und einstimmig angenommen wurde. Der Beschluss „Streichung von Neuerungen im Bundesteilhabegesetz" (ohne Begründung) ist im Beschlussbuch zum kleinen Landesparteitag zu finden.

 

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