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SPD-Antrag zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderung abgelehnt

Veröffentlicht in Landespolitik

Der Innenausschuss im baden-württembergischen Landtag hat einen Antrag der SPD-Landtagsfraktion zum Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen abgelehnt.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Sabine Wölfle, ist über das Verhalten der grün-schwarzen Koalition empört. Sie kritisiert, dass weder die Landes-Behinderten-Beauftragte noch die Verbände der Menschen mit Behinderungen in die Diskussion über die Wahlrechtsänderungen einbezogen wurden und dann der SPD-Antrag im Schnellverfahren mit der fadenscheinigen Begründung abgelehnt wurde, auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu warten.

Die SPD wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass bei der kommenden Kommunalwahl alle Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg das Wahlrecht besitzen sollen. Derzeit sind Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, vom Wahlrecht ausgeschlossen. In anderen Bundesländern sind entsprechende Gesetzesänderungen bereits erfolgt.  Und auch die Koalitionsfraktionen im Bund haben vereinbart, bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen aufzuheben. 

Eine fortschrittliche Behindertenpolitik habe bei Grün-Schwarz keinerlei Priorität, bilanzierte Wölfle. Sie befürchtet, dass für die nächsten Kommunalwahlen "der Zug dann abgefahren" sein wird.

 

 

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