Veröffentlicht in Bundespolitik
am 28.09.2016
Am heutigen Donnerstag wird das Bundesteilhabegesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. Das Gesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Es ist eine der ganz wichtigen Sozialrechtsreformen dieser Wahlperiode.
Die SPD-Bundestagsfraktion will im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit dem Koalitionspartner über weitere Verbesserungen beraten. Dazu erklären Katja Mast, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion sowie die zuständige Berichterstatterin Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen in einer Pressemitteilung:
„Der Entwurf für ein Teilhabegesetz, den die Bundesregierung vorgelegt hat, bringt eine ganze Reihe von Verbesserungen. Insbesondere müssen Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, künftig deutlich weniger eigenes Geld dazu beisteuern als bisher. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, aus der Eingliederungshilfe einen echten Nachteilsausgleich zu machen. Weitere Maßnahmen des Gesetzes zielen auf Unterstützungsmaßnahmen, die bereits vor der Reha einsetzen und auf vereinfachte Reha-Antragsverfahren, mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und neue unabhängige Beratungsstellen ab.
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