Selbstaktiv in der SPD BW

 

VeranstaltungenBundeskonferenz 2019

Veröffentlicht in Veranstaltungen
am 01.04.2019

Unter dem Motto "Auch wir sind Europa: solidarisch, aktiv, inklusiv" wird die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv am 26./27. April 2019 in Berlin teilnehmen. Baden-Württemberg wird mit 6 Delegierten daran teilnehmen.

Neben der Beratung zahlreicher Anträge werden die Wahlen des Selbst Aktiv-Bundesvorstandes im Mittelpunkt der Konferenz stehen.

Antragsbuch

Veröffentlicht in Allgemein
am 26.03.2019

Deutschland hat vor 10 Jahren die UN- Behindertenrechtskonvention ratifiziert, doch noch heute hapert es mit der konsequenten Umsetzung!

Wo bleibt das Menschenrecht auf Inklusion, auf selbstbestimmte, gleichberechtigte Teilhabe, Teil sein von Anfang an in einer inklusiven Gesellschaft?
Inklusion ist eine Haltung! Inklusion ist Demokratie!

So lange die Ausgaben für Inklusion von Anfang an in allen Lebensbereichen als KOSTENFAKTOR und nicht als gesamtgesellschaftliche INVESTITIONEN gesehen werden, bleibt sie weiterhin auf der Strecke!

So lange Achtsamkeit, Chancengleichheit, gemeinsame, gleichberechtigte Bildung nicht gewährleistet wird, immer noch langsamer Lernende in „Förderschulen“ separat beschult werden,
-die Mobilität als Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Integration , was echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet, behindert wird,
-der Zugang zum 1. Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Beeinträchtigungen weiter durch unwürdig niedrige Ausgleichsabgaben versperrt
wird,
-in Werkstätten Menschen mit Behinderung immer noch unter dem Mindestlohn arbeiten,
-barrierefreies, behindertengerechtes Planen, Bauen und Wohnen nicht zur Richtlinie in allen Architekt*innenausbildungen und Landesbauordnungen wird,....,......,
so lange muss die vollständige Umsetzung der UN- BRK in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereichen massiv vorangetrieben und von allen dafür gekämpft werden!!

Anita Fitz
Landesvorsitzende der AG Selbst Aktiv Baden- Württemberg

Veröffentlicht in Bundespolitik
am 15.03.2019

Anlässlich der Einigung der Koalition erklärt der Vorsitzende von Selbst Aktiv Karl Finke:

"Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 29. Januar 2019 die Aufrechterhaltung von Wahlrechtsausschlüssen für Menschen, die unter Vollbetreuung aller Angelegenheiten stehen, für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt auch für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Die Karlsruher Richter beendeten durch ihr Urteil das Ringen um das „Wahlrecht für Alle“, welches im Koalitionsvertrag von den Regierungsparteien vereinbart wurde.

Wir von Selbst Aktiv haben diese politische Forderung im Sinne der Mündigkeit behinderter Menschen bereits auf dem Bundesveranstaltung 2012 in Hannover thematisiert und entsprechende Anträge gestellt. Unsere Initiative aus 2012 mündete in die Bundesratsinitiative 49/13 der damaligen Sozialministerin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz. Dieses Vorhaben war in der vergangenen Legislaturperiode bereits Teil der Koalitionsvereinbarung, wurde jedoch nicht umgesetzt.

Daher begrüßt die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv die Einigung der Regierungskoalition die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nun umzusetzen.

Ein großer Wehrmustropfen wäre es allerdings, wenn das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen nicht schon für die anstehende Europawahl gelten würde.

Denn auch wir sind Europa: Solidarisch, aktiv und inklusiv."

Veröffentlicht in Landespolitik
am 14.03.2019

SPD-Fraktionsvize Sabine Wölfle: „Regierungsfraktionen präsentieren einen Gesetzentwurf, den man nur als faulen Kompromiss bezeichnen kann“

Die stellvertretende Vorsitzende und behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Sabine Wölfle kritisiert den vorgestellten Gesetzentwurf der grün-schwarzen Koalition zum Wahl- und Stimmrecht für Menschen mit Behinderungen scharf:

„Fast drei Wochen sind vergangen, seitdem das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gefällt hat, und nun präsentieren uns die Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf, den man nur als faulen Kompromiss bezeichnen kann. Die betroffenen Menschen mit Behinderungen brauchen keine Übergangslösung für die kommenden Wahlen im Mai 2019, sondern schnellstmöglich das unbefristete Wahlrecht, so wie es in mehreren Bundesländern bereits umgesetzt wird und wie es der bereits in der Anhörung stehende Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für Baden-Württemberg vorsieht. Die Ausrede zu warten, bis die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuregelung im Bundestagswahl-recht erfolgt sei, ist mehr als faul. Halbe Gleichstellung darf es hier nicht geben. Ich bin gespannt, wie der Landes-Behindertenbeirat und die Verbände in der notwendigen Anhö-rung die Befristung des erweiterten Wahlrechts beurteilen.“

Veröffentlicht in Politik
am 17.07.2018

Das Bundesteilhabegesetz schafft ab 2020 erstmals die rechtlichen Voraussetzungen zur gemeinschaftlichen Erbringung von Assistenzleistungen gegen den erklärten Willen des Menschen mit Behinderung (sog. Zwangspoolen). Selbst Aktiv Baden-Württemberg sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 19 UN-Behindertenrechtskonvention und befürchtet, dass dadurch heimartige Prinzipien und Strukturen auf den ambulanten Sektor übertragen werden.

Hiergegen richtete sich der Selbst-Aktiv-Antrag (siehe Antragsbuch, Seite 77), der beim kleinen SPD-Landesparteitag in Bruchsal am 28. April 2018 unverändert und einstimmig angenommen wurde. Der Beschluss „Streichung von Neuerungen im Bundesteilhabegesetz" (ohne Begründung) ist im Beschlussbuch zum kleinen Landesparteitag zu finden.

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