Selbstaktiv in der SPD BW

 

Nachrichten zum Thema Bundespolitik

Veröffentlicht in Bundespolitik
am 19.01.2022

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Jürgen Dusel der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bleibt.

„Das freut nicht nur mich, sondern die gesamte Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv in der SPD“, kommentiert Karl Finke, der Bundesvorsitzende.

„Mit Jürgen Dusel als Bundesbeauftragten haben die Menschen mit Behinderungen in dieser schwierigen Zeit einen versierten Verfechter und Ansprechpartner ihrer Belange an der Seite. Er hat bereits in der Vergangenheit viele wichtige Impulse in die Politik und Gesellschaft gegeben und wichtige Prozesse mitgestaltet.


Die neue Bundesregierung hat sich im Bereich Inklusion viel vorgenommen, deshalb ist es sehr gut, einen so kompetenten Fachmann, wie Jürgen Dusel, dabei zu wissen“, so Finke weiter.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vertritt in diesem Rahmen die Interessen einer großen Bevölkerungsgruppe. Zum Jahresende 2019 lebten rund 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung in Deutschland. Insgesamt leben in Deutschland circa 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Anzahl Menschen mit Beeinträchtigungen ergibt sich aus der Summe der Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen ab einem GdB (Grad der Behinderung) von 50, den Menschen mit einem GdB unter 50 und chronisch kranken Menschen ohne anerkannte Behinderung.
 
„Wir wünschen im Namen von Selbst Aktiv Jürgen Dusel alles Gute für seine Arbeit und werden diese tatkräftig unterstützen“, so Karl Finke abschließend.

Veröffentlicht in Bundespolitik
am 16.04.2019

Der Landesvorstand der AG Selbst Aktiv Baden-Württemberg begrüßt den gestrigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Wahlrechtsausschlüsse nach § 6a Europawahlgesetz aufzuheben. 

Jetzt können endlich auch die Menschen mit Behinderungen, die in Vollbetreuung leben, an den kommenden Europawahlen am 26. Mai 2019 teilnehmen. Bisher waren von dieser verfassungswidrigen Diskriminierung in Baden-Württemberg ca. 5.900 Menschen betroffen, bundesweit ca. 85.000 Menschen.

Anita Fitz
Landesvorsitzende Selbst Aktiv

 

Veröffentlicht in Bundespolitik
am 15.03.2019

Anlässlich der Einigung der Koalition erklärt der Vorsitzende von Selbst Aktiv Karl Finke:

"Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 29. Januar 2019 die Aufrechterhaltung von Wahlrechtsausschlüssen für Menschen, die unter Vollbetreuung aller Angelegenheiten stehen, für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt auch für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Die Karlsruher Richter beendeten durch ihr Urteil das Ringen um das „Wahlrecht für Alle“, welches im Koalitionsvertrag von den Regierungsparteien vereinbart wurde.

Wir von Selbst Aktiv haben diese politische Forderung im Sinne der Mündigkeit behinderter Menschen bereits auf dem Bundesveranstaltung 2012 in Hannover thematisiert und entsprechende Anträge gestellt. Unsere Initiative aus 2012 mündete in die Bundesratsinitiative 49/13 der damaligen Sozialministerin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz. Dieses Vorhaben war in der vergangenen Legislaturperiode bereits Teil der Koalitionsvereinbarung, wurde jedoch nicht umgesetzt.

Daher begrüßt die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv die Einigung der Regierungskoalition die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nun umzusetzen.

Ein großer Wehrmustropfen wäre es allerdings, wenn das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen nicht schon für die anstehende Europawahl gelten würde.

Denn auch wir sind Europa: Solidarisch, aktiv und inklusiv."

Veröffentlicht in Bundespolitik
am 09.01.2017

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat hatten im Dezember den Weg frei gemacht für das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Nun sind zum 1. Januar 2017 eine Reihe von Maßnahmen in Kraft getreten, die das Leben von Menschen mit Behinderungen spürbar verbessern.

So können sie deutlich mehr ihres Geldes auch wirklich für sich behalten. Für Bezieher von Leistungen der Eingliederungshilfe erhöhen sich die Freibeträge auf mehr als das Zehnfache. Für Werkstattbeschäftigte verdoppelt sich das Arbeitsförderungsgeld und durch eine Erhöhung des Freibetrags wird weniger Werkstattentgelt auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

Die Schwerbehindertenvertretungen erhalten zum 1. Januar mehr Ansprüche auf Freistellungen und Fortbildungen. Zugleich soll eine neue „Wirksamkeitsklausel“ dafür sorgen, dass Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretungen bei Kündigungen von schwerbehinderten Mitarbeitern zukünftig besser einbeziehen. Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass auch in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen der Werkstattrat künftig erstmals ein Mitbestimmungsrecht.bei wichtigen Angelegenheiten, z.B. Entlohnungsgrundsätze, hat.

Weitere Maßnahmen für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung treten schrittweise im Laufe des Jahres in Kraft.

Veröffentlicht in Bundespolitik
am 02.12.2016

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2016 das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung von Carola Reimann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales und Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

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