Selbstaktiv in der SPD BW

 

"Raus aus der Hilfe - rein in die Teilhabe"

Veröffentlicht in Veranstaltungen

Am 19. Juli 2014 fand in Mannheim die Veranstaltung "Raus aus der Hilfe - rein in die Teilhabe" des Netzwerks SelbstAktiv in Mannheim statt. Es referierten
Marianne Bade, Stadträtin und stellv. Vorsitzende SelbstAktiv Mannheim
Arnd Schwendy, ehem. Vorsitzender der BAG der Integrationsbetriebe
Dr. Angelika Hoffmann, Anwältin für Sozialrecht, Vorsitzende der Lebenshilfe Ludwigshafen
Herman Genz, Fachbereichsleiter für Arbeit und Soziales, Stadt Mannheim
Dr. Mathias Boll, Referent und stellvertretender Referatsleiter des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden Württemberg
Dr. Rolf Schmachtenberger, Ministerialdirektor und Abteilungsleiter „Teilhabe Belange behinderter Menschen, soziale Entschädigung, Sozialhilfe“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Michael Bachmann, Vorsitzender  Selbst Aktiv Mannheim und stv. Vorsitzender Selbst Aktiv Baden Württemberg

Die wichtigsten Ergebnisse sind im folgenden zusammengefasst:

Marianne Bade:
Bisher ist die Eingliederungshilfe Teil der Sozialhilfe. Ihre Leistungen für Menschen mit Behinderung und medizinischer Rehabilitation sind stark standardisiert. Da es sich um eine Sozialhilfeleistung handelt, ist ihre Gewährung zudem einkommensabhängig. Die Behindertenverbände fordern deshalb schon lange eine Reform, die die Bundesregierung mit dem Bundesteilhabegesetz jetzt angeht. Wichtig ist dabei, dass sich die Leistungen stärker an den Bedürfnissen der oder des Einzelnen ausrichten.
Wir fordern daher:
1. Bei der Beratung müssen die Betroffenen mit am Tisch sitzen. Damit haben wir in Baden Württemberg gute Erfahrungen gemacht
2. Hilfe muss aus einer Hand kommen und sollte nicht einkommensabhängig sein
3. Werkstätten sollten sich für alle öffnen. Davon profitieren alle
4. Die „Behindertenabgabe“ von Unternehmen sollte weniger attraktiv gestaltet sein (so dass stattdessen mehr Menschen mit Behinderung eingestellt werden) und ihr Erlös in die Arbeitsförderung fließen

Arnd Schwendy:
Die spannende Frage wird sein, wie der Bund ein Bundesteilhabegesetz umsetzt, das die Kommunen in ihrer Arbeit nicht einschränkt. Denn die kommunalen Sozialausschüsse müssen Inklusion vor Ort umsetzen und gestalten.
Beim Thema Inklusion sollte nicht vergessen werden, dass Vollbeschäftigung noch lange keine Garantie für wirkliche Integration ist.
Wichtig für das neue Gesetz ist es, Menschen und nicht Institutionen zu förder

Dr. Angelika Hoffmann
Bei der Eingliederungshilfe nehmen die rechtlichen Streitigkeiten zu. Hinzu kommt, dass die Kosten der Eingliederungshilfe von der ARGE, den Krankenkassen, den Rentenkassen, den Berufsgenossenschaften und dem Sozialamt übernommen werden, je nach Fall. Es erklärt sich von selbst, dass das ein großer Verschiebebahnhof ist.
Außerdem herrscht große Unkenntnis von Leistungen zur Eingliederung in den Bereichen Schule und Wohnen. Oft sind auch für Fachleute die Zuständigkeiten (wo, was, wie beantragt werden muss) unklar. Ablehnungen wird selten widersprochen, obwohl viele Widersprüche erfolgreich wären.
Ziel des neuen Gesetzes muss es sein, zu einer gemeinsamen Entscheidung der Leistungserbringer zu kommen und die Betroffenen und ihre Angehörige besser und umfassender über ihre Möglichkeiten zu informieren.

Herman Genz:
Die Leistungen sollten nicht mehr über das Sozialamt erbracht werden und sie müssen bedarfsdeckend und einkommensunabhängig sein. Derzeit sind die Pflegesätze zu niedrig für eine gute qualitative Versorgung und es gibt keine Planungssicherheit für nicht-inklusive Einrichtungen. Die Werkstätten sollten nicht geschlossen werden, sondern für alle geöffnet werden. Das neue Gesetz sollte das örtliche System stützen, die Leistungen sollten einkommensunabhängig sein und nicht wie die Grundsicherung beantragt werden müssen.

Dr. Mathias Boll:
Auf Länderebene besteht das Spannungsfeld in der Zielvorgabe der Reform: Sie soll kostenneutral sein. Derzeit stehen die Länder und der Bund in Verhandlungen über die Ausgestaltung der Reform.  2013 wurde hierzu ein Modell erarbeitet.
Priorisiert wurden dabei:

  • Entlastung und Erhöhung des Zuschusses für die Kommunen
  • Abschaffung der Einkommensprüfung der Betroffenen und deren Angehörigen
  • Bereinigung der Schnittstelle Pflege - psychische Erkrankungen - geistige Behinderung
  • Einheitliche Regelung im ganzen Bundesgebiet
  • Im Koalitionsvertrag sind hierfür 5 Mrd. € im Jahr zusätzlich vorgesehen
  • Kommunen müssen herauskommen aus der Arbeit der Fürsorge
  • keine Erhöhung der Zahlungen der Kommunen
  • Klärung der Frage, welche Leistungen die Kommunen und welche das Land finanzieren

Dr. Rolf Schmachtenberger:
1. Das Bundesteilhabegesetz befindet sich zurzeit in der Beratung zur Gesetzgebung
2. Es ist der größte Paradigmenwechsel in der Sozialgesetzgebung seit den 90er-Jahren
3. 2009 hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert
Daraus ergab sich der klare Auftrag für Politik und Verwaltung, das Gesetz weiterzuentwickeln. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wurde vereinbart, die Leistungen aus der Fürsorge herauszunehmen und neu aufzustellen. Das Verfahren muss personenbezogen gestaltet sein und die Hilfe zur Arbeit neu geordnet werden. 2016 soll das Gesetz in den Bundestag und in die Fachgremien des Bundestags eingebracht werden. Die Kommunen sollen hierdurch um 5 Mrd. € entlastet werden.
Einerseits gibt es die Forderung nach Inklusion, anderseits fordert man aber nach wie vor den schützenden Raum der Werkstätten. Es muss auch zukünftig beides geben. Das Werkstattrecht muss erhalten bleiben.
Es wäre fachlich richtig, wenn Leistungen unabhängig vom Einkommen gewährt würden. Aber die Zahlenlage ist schwierig, es gibt keine belastbare Statistik. Die Kosten einer einkommensunabhängigen Leistungsgewährung sind deshalb schwer errechenbar.
Der Vorschlag für das Gesetz: die Grenzen lockern und in zwei Schritten aufheben. Ausschlaggebend wird die Einnahme- und Ausgabesituation des Bundes 2016 bei der Einbringung des Gesetzes sein.

Michael Bachmann:
Die Behinderten sind froh, dass es endlich zu dem Gesetz kommt. Ziel der Gesetzgebung muss es sein, dass Behinderte nicht mehr länger Spielball zwischen den Behörden und Ämtern sind. Die Hilfe muss aus einer Hand kommen und es muss einen Rechtsanspruch auf diese Hilfe geben. Im Blick muss immer der Mensch mit seinen Bedürfnissen und seinen Fähigkeiten stehen.
Der AK Selbst Aktiv Mannheim fordert  eine grundsätzliche vermögensunabhängige Leistungsgewährung. Nur so können Menschen mit Behinderungen bspw. Familienplanung machen  oder Altersvorkehrungen treffen, um später nicht von Altersarmut betroffen zu sein.

Für den Arbeitskreis SelbstAktiv Mannheim:
Michael Bachmann         
Silja Metz                       
Marianne Bade

 

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