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Parlament beschließt Teilhabegesetz mit vielen Verbesserungen

Veröffentlicht in Bundespolitik

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2016 das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung von Carola Reimann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales und Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

„Mit dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz wird endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst.
Zudem werden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben. Dies räumt die Sorge aus, Teilhabeleistungen könnten systematisch in die Pflege verschoben werden.
Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.
Im Zuge des Bundesteilhabegesetzes heben wir nun außerdem auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro an. So können künftig nicht nur Eingliederungshilfe-Empfänger mit eigenem Erwerbseinkommen mehr sparen, sondern auch viele Werkstattbeschäftigte oder Bezieher von Blindenhilfe.
Das Teilhabegesetz ist in seiner Komplexität eines der größten Sozialgesetze der vergangenen 15 Jahre. Um zu gewährleisten, dass es so umgesetzt wird wie beabsichtigt, werden zentrale Neuregelungen darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erprobt und die Auswirkungen wissenschaftlich untersucht.“

 

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