Lange haben Menschen mit Behinderungen darauf warten müssen, nun geht das Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf den parlamentarischen Weg. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf vorgestellt. Nun haben die Verbände Gelegenheit, bei der Anhörung am 24. Mai 2016 Stellung dazu zu nehmen. Im Bundestag beschlossen werden soll das Gesetz dann noch vor der Sommerpause. Mit dem Gesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden.