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Bundesteilhabegesetz am 1. Januar 2017 in Kraft getreten

Veröffentlicht in Bundespolitik

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat hatten im Dezember den Weg frei gemacht für das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Nun sind zum 1. Januar 2017 eine Reihe von Maßnahmen in Kraft getreten, die das Leben von Menschen mit Behinderungen spürbar verbessern.

So können sie deutlich mehr ihres Geldes auch wirklich für sich behalten. Für Bezieher von Leistungen der Eingliederungshilfe erhöhen sich die Freibeträge auf mehr als das Zehnfache. Für Werkstattbeschäftigte verdoppelt sich das Arbeitsförderungsgeld und durch eine Erhöhung des Freibetrags wird weniger Werkstattentgelt auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

Die Schwerbehindertenvertretungen erhalten zum 1. Januar mehr Ansprüche auf Freistellungen und Fortbildungen. Zugleich soll eine neue „Wirksamkeitsklausel“ dafür sorgen, dass Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretungen bei Kündigungen von schwerbehinderten Mitarbeitern zukünftig besser einbeziehen. Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass auch in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen der Werkstattrat künftig erstmals ein Mitbestimmungsrecht.bei wichtigen Angelegenheiten, z.B. Entlohnungsgrundsätze, hat.

Weitere Maßnahmen für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung treten schrittweise im Laufe des Jahres in Kraft.

Zum 1. April 2017 wird zudem der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, angehoben – hiervon profitieren zum Beispiel Bezieher der Blindenhilfe und viele Werkstattbeschäftigte, die Leistungen der Grundsicherung erhalten.

Die künftige personenzentrierte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe wird zum 1. Januar 2020 wirksam, da für die verschiedenen Anpassungen ein mehrjähriger Übergangszeitraum erforderlich ist.

 

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