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SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für Verbesserungen im Bundesteilhabegesetz ein

Veröffentlicht in Bundespolitik

In einer öffentlichen Anhörung hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit dem Bundesteilhabegesetz befasst. Das Gesetz soll die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu regeln, um ihre Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe weiter zu stärken. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt dieses Vorhaben und setzt sich im aktuellen parlamentarischen Verfahren für weitere Verbesserungen ein.

Dazu erklärten Katja Mast, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin; und Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, in einer Pressemitteilung:

„Wir freuen uns über die zahlreichen guten Regelungsvorschläge im Entwurf des Teilhabegesetzes. Die heutige Anhörung hat gezeigt, wie kontrovers die unterschiedlichen Sachverständigen das Gesetz bewerten und an welchen Stellen des Gesetzes noch Änderungsbedarfe bestehen.

Zu den wichtigen Verbesserungen, die das Teilhabegesetz bringt, zählen stärkere Präventionsmaßnahmen und die neu eingeführte unabhängige Beratung, sowie die bessere Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, damit Hilfen zukünftig wie aus einer Hand geleistet werden. Die Gesetzesvorlage sieht zudem deutlich bessere Regelungen für die Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen auf Leistungen der Eingliederungshilfe vor. Mit dem „Budget für Arbeit“ und neuen Leistungsanbietern werden außerdem mehr Alternativen zur Arbeit in einer Werkstatt und somit mehr Wahlfreiheit geschaffen.

In anderen Bereichen möchte die SPD-Bundestagsfraktion noch Veränderungen im Teilhabegesetz erzielen und Hinweise aus der heutigen Sachverständigen-Anhörung aufgreifen. Hierzu gehören, die Zugangskriterien zur Eingliederungshilfe wissenschaftlich besser zu untermauern, den Katalog für Leistungen zur Teilhabe an Bildung zu präzisieren oder die selbstbestimmte Wahl des Wohnortes zu unterstützen. Außerdem werden wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner weiter über eine gute Regelung für das Verhältnis von Teilhabe- und Pflegeleistungen beraten.“

 

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